Anmeldung 2025

Hinweise und Bedingungen für die Anmeldung zur Berufsprüfung für Technische Kaufleute zur Erlangung des eidgenössischen Fachausweises 
 

1. Ausfüllen der Anmeldung

Die Anmeldung hat online zu erfolgen. 

Der Anmeldung sind beizufügen:
a) eine Zusammenstellung über die bisherige berufliche Ausbildung und Praxis (= Lebenslauf),  Arbeitszeugnisse müssen trotzdem hochgeladen werden da mit dem Lebenslauf keine Praxis angerechnet wird
b) Kopien der für die Zulassung geforderten Ausweise (EFZ oder EBA) und tätigkeitsbeschreibende Arbeitszeugnisse oder -nachweise
c) Angabe der Prüfungssprache
d) Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto
e) Angabe der Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)

Bitte laden Sie aufgrund der Virusgefahr keine .zip-Dateien hoch.

Die verlangten Unterlagen gemäss Art. 3.2 der Prüfungsordnung sind vollständig zu übermitteln. Die eingereichten Dokumente bleiben im Besitz der Prüfungskommission.

Der Anmeldeschluss wurde auf 
Freitag, 28. März 2025, 17.00 Uhr

festgelegt.  Anmeldeunterlagen, welche nach dem 28. März 2025, 17.00 Uhr an uns gesandt werden, werden nicht mehr berücksichtigt. 

 

Hier finden Sie eine Musteranmeldung
 

2. Nachbearbeitung der Anmeldung

Die Abklärung über die Zulassung zur Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen. Genügen diese nicht, sind sie unvollständig oder nicht unterzeichnet, werden die fehlenden Unterlagen gegen eine Gebühr von CHF 150.00 nachgefordert. Die Zulassung ohne vollständige Unterlagen wird verweigert.
 

3. Prüfungsgebühr

Mit der Anmeldung ist auch die Prüfungsgebühr von CHF 1‘800.00 mittels zugesandter Rechnung (spätestens mit Valuta 11.  April 2025) einzuzahlen. Wir versenden keine Rechnungen an Drittparteien. Der Kandidat / die Kandidatin ist für die termingerechte Bezahlung der Rechnung selbst verantwortlich.
 

4. Invaliden- / Arbeitslosenversicherung

Sofern Sie sich in einer von einer IV bezahlten Umschulung befinden, muss diese Umschulungsverfügung (Kostengutsprache) bei der Anmeldung mit hochgeladen werden.  Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist jeder Kandidat / jede Kandidatin selbst verantwortlich. Bei Fragen hierzu melden Sie sich beim Sekretariat.

Andere als von offiziellen Amtsstellen ausgestellte Verfügungen werden nicht akzeptiert.
 

5. Rückzug von der Prüfung

Bei einem allfälligen Rückzug der Anmeldung nach dem Zulassungsentscheid oder während der Prüfung verweisen wir auf Art. 4.2 der Prüfungsordnung. Eine teilweise Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist nur möglich bei Rücktrittsgründen, die im erwähnten Artikel 4.2 umschrieben sind. Sie erfolgt gemäss folgender Regelung:

Rücktritt

  • vor Eröffnung Zulassungsentscheid CHF 1'700.00
  • nach Eröffnung Zulassungsentscheid, 16. Mai 2025 bis Vortag Beginn schriftliche Prüfungen, 18. August 2025 CHF 1'500.00
  • ab erstem Tag der schriftlichen Prüfung, 19. August 2025 CHF 0.00

Der Rücktritt ist gemäss Art. 4.2 Prüfungsordnung sofort telefonisch (044 552 01 50 ) oder schriftlich ([tocco-encoded-addr:OTcsMTEwLDEwOSwxMDEsMTA4LDEwMCwxMTcsMTEwLDEwMyw2NCw5NywxMTAsOTcsMTE4LDk3LDExMCwxMTYsNDYsOTksMTA0]) dem Prüfungssekretariat zu melden und anschliessend innert 10 Tagen schriftlich unter Beilage der entsprechenden Unterlagen (Arztzeugnis etc.) zu bestätigen.

 

6. Rückzahlung der Prüfungsgebühr bei Ablehnung der Zulassung

Im Falle der Ablehnung der Zulassung wird die einbezahlte Prüfungsgebühr unter Abzug von CHF 100.00 für administrative Umtriebe nach Ablauf der Beschwerdefrist zurückerstattet.

Werden die Prüfungsgebühren nicht oder nur teilweise bezahlt und dadurch die Zulassung abgelehnt, verrechnen wir für die administrativen Umtriebe der Bearbeitung der Anmeldung CHF 100.00.

 

7. Prüfungsdaten und Prüfungsorte

  • schriftliche Prüfung: Messe Basel - Dienstag, 19.8. bis Donnerstag, 21.8.2025
  • mündliche Prüfung: BBB Berufsfachschule, Baden - Montag, 06.10. bis Samstag, 11.10.2025

Mit dem Zulassungsentscheid wird der detaillierte Stundenplan der schriftlichen Prüfung zugestellt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt gemäss Richtlinien für die Prüfung 2025, die zusammen mit dem Zulassungsentscheid versendet werden.

Leider können aufgrund der grossen Anzahl Kandidaten/Kandidatinnen keine Einzelwünsche bezüglich eines bestimmten Prüfungsdatums bei der mündlichen Prüfung berücksichtigt werden. Die Kandidaten / die Kandidatinnen werden ungeachtet der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung eingeladen.
 

8. Hilfsmittel

Über die Verwendung von Hilfsmitteln (Taschenrechner, Gesetzesbücher, Ordner für die Integrierte Fallstudie etc.) orientieren die Richtlinien für die Prüfung 2025, die zusammen mit dem Zulassungsentscheid verschickt werden. Einzelauskünfte hierzu werden keine erteilt.
 

9. Auslagen während der Prüfung

Gemäss Art. 3.4.5 der Prüfungsordnung gehen Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Versicherungskosten zulasten der Kandidierenden.

Hilfestellung zur Hotelsuche bietet Ihnen folgender Link https://anavant.ch/tk-ausbildung/rund-um-die-pruefung/pruefung-2025/

 

10. Termin Zulassungsentscheid

Der Zulassungsentscheid wird bis zum 16. Mai 2025 per Post verschickt. Falls Sie in dieser Zeit abwesend sind, geben Sie bitte der für Sie zuständigen Poststelle die entsprechenden Weisungen.

 

11. Rechtsgrundlage

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Hinweise 1 bis 10 sowie

  •  die Prüfungsordnung vom 25. Oktober 2016
  •  und die Wegleitung vom 18. Oktober 2023

als verbindliche Rechtsgrundlage.

 

12. Datenschutz

Mit Ihrer Prüfungsanmeldung akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sie hier.

 

Für allfällige Fragen zur Anmeldung erreichen Sie uns telefonisch ( 044 552 01 50) Montag - Donnerstag 9:00 Uhr - 12:00 Uhr  oder mit E-Mail an [tocco-encoded-addr:OTcsMTEwLDEwOSwxMDEsMTA4LDEwMCwxMTcsMTEwLDEwMyw2NCw5NywxMTAsOTcsMTE4LDk3LDExMCwxMTYsNDYsOTksMTA0].