Die Anmeldung hat online zu erfolgen.
Der Anmeldeschluss wurde auf
Freitag, 24. März 2023, 17.00 Uhr
festgelegt. Anmeldeunterlagen, welche nach dem 24. März 2023 an uns gesandt werden, werden nicht mehr berücksichtigt. Die verlangten Unterlagen gemäss Art. 3.2 der Prüfungsordnung sind vollständig zu übermitteln. Die eingereichten Dokumente bleiben im Besitz der Prüfungskommission.
Die Abklärung über die Zulassung zur Prüfung erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen. Genügen diese nicht, sind sie unvollständig oder nicht unterzeichnet, werden die fehlenden Unterlagen gegen eine Gebühr von CHF 150.00 nachgefordert. Die Zulassung ohne vollständige Unterlagen wird verweigert.
Mit der Anmeldung ist auch die Prüfungsgebühr von CHF 1‘800.00 mittels zugesandter Rechnung (spätestens mit Valuta 11. April 2023) einzuzahlen.
Sofern Sie in einer von einer IV bezahlten Umschulung befinden, muss diese Umschulungsverfügung bei der Anmeldung mit hochgeladen werden. Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr ist jede Person selber verantwortlich. Bei Fragen hierzu melden Sie sich beim Sekretariat.
Andere als von offiziellen Amtsstellen ausgestellte Verfügungen werden nicht akzeptiert.
Bei einem allfälligen Rückzug der Anmeldung nach dem Zulassungsentscheid oder während der Prüfung verweisen wir auf Art. 4.2 der Prüfungsordnung. Eine teilweise Rückerstattung der Prüfungsgebühr ist nur möglich bei Rücktrittsgründen, die im erwähnten Artikel 4.2 umschrieben sind. Sie erfolgt gemäss folgender Regelung:
Rücktritt
Der Rücktritt ist gemäss Art. 4.2 Prüfungsordnung sofort telefonisch
Im Falle der Ablehnung der Zulassung wird die einbezahlte Prüfungsgebühr unter Abzug von Fr. 100.– für administrative Umtriebe nach Ablauf der Beschwerdefrist zurückerstattet.
Mit dem Zulassungsentscheid wird der detaillierte Stundenplan der schriftlichen Prüfung zugestellt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung erfolgt ca. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung.
Leider können aufgrund der grossen Anzahl Kandidaten keine Einzelwünsche bezüglich eines bestimmten Prüfungsdatums berücksichtigt werden. Die Kandidaten werden ungeachtet der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung eingeladen.
Über die Verwendung von Hilfsmitteln (Taschenrechner, Gesetzesbücher, Ordner für die Integrierte Fallstudie etc.) orientieren die Richtlinien für die Prüfung 2023, die zusammen mit dem Zulassungsentscheid verschickt werden. Einzelauskünfte hierzu werden keine erteilt.
Gemäss Art. 3.4.5 der Prüfungsordnung gehen Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten zulasten der Kandidierenden.
Hilfestellung dazu bietet Ihnen dazu folgender Link https://www.anavant.ch/ausbildung/rund-um-die-pruefung/pruefung-2023/
Der Zulassungsentscheid wird bis zum 12. Mai 2023 per Einschreiben verschickt. Falls Sie in dieser Zeit abwesend sind, geben Sie bitte der für Sie zuständigen Poststelle die entsprechenden Weisungen.
Für allfällige Fragen zur Anmeldung erreichen Sie uns telefonisch (